Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Rainbow Solar UG (Stand 01.01.2010)

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Rainbow Solar UG und ihren Geschäftspartnern für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; etwaige abweichende Bedingungen des Geschäftspartners sind ausgeschlossen, wenn die Rainbow Solar UG nicht ausdrücklich und schriftlich ihre Geltung bestätigt.

§ 2 Angebot, Vertragsgegenstand

Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich. Maßgebend für Art, Umfang und Zeit der Lieferungen oder Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung.Hinsichtlich der in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Beschreibungen angegebenen Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Maße, Farben, Konstruktionen und Formen sowie sonstiger Abweichungen, durch die die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Zweck nicht eingeschränkt wird, behält sich die Rainbow Solar UG handelsübliche Abweichungen vor, ohne dass der Geschäftspartner Ansprüche daraus herleiten kann.

Rainbow Solar UG bietet seinen Partnern Unterstützung in Planung und Projektierung an. Diese sind von dem Partner immer auf die technische Realisierbarkeit hin zu überprüfen und gelten nicht als Planungen. Die Planungsunterstützung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Schadenersatzansprüche können nur insofern geltend gemacht werden, als diese vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Rainbow Solar UG zustande kamen.

§ 3 Preise

Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, enthalten die Preise die Lieferung ab Werk, bzw. Lager einschließlich einfacher Verpackung, jedoch ausschließlich Fracht, Zoll, Versicherung, Montage, sonstiger Nebenkosten und der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager auf Rechnung und Gefahr des Geschäftspartners, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Übergabe der Waren an den Spediteur oder Frachtführer zum Zweck des Transports an den Geschäftspartner.

§ 5 Lieferzeit

Wird ein schriftlich vereinbarter Liefertermin überschritten, so ist der Geschäftspartner berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, ist der Geschäftspartner unter Ausschluss anderer Rechte berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Ist nur ein Teil der Lieferung betroffen, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf diesen Teil. Gerät die Rainbow Solar UG aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Verzug, stehen dem Geschäftspartner Schadenersatzansprüche nur zu, wenn die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Alle Lieferzusagen der Rainbow Solar UG stehen unter dem Vorbehalt, der Belieferung durch ihre Vorlieferanten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Geschäftspartner bestehenden Forderungen gilt Eigentumsvorbehalt an allen gelieferten Waren ( Vorbehaltsware ). Der Geschäftspartner verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die Rainbow Solar UG. Werden die gelieferten Waren oder die daraus vom Geschäftspartner hergestellten Waren, an denen Eigentumsvorbehaltb besteht,vom Geschäftspartner veräußert oder aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages bei einem Dritten eingebaut oder verarbeitet, geht die Forderung des Geschäftspartners an seinen Vertragspartner, ggf. in Höhe des Miteigentumsanteils der Rainbow Solar UG an der verkauften oder verwendeten Ware, bis zur Höhe der Kaufpreisansprüche der Rainbow Solar UG gegen den Geschäftspartner auf die Rainbow Solar UG über. In diesem Umfang tritt der Geschäftspartner bereits jetzt die Ansprüche an die Rainbow Solar UG ab.

§ 7 Mängelansprüche, Haftungsbeschränkung und Prüfpflicht

Für den Fall, dass eine Mängelrüge begründet erfolgt, ist der Anspruch des Geschäftspartners auf Nacherfüllung beschränkt, wobei die Rainbow Solar UG nach ihrer Wahl eine mangelfreie Sache als Ersatz liefern kann oder den Mangel am Ausstellungsort oder im Lieferwerk beseitigen kann. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Geschäftspartner Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Voraussetzung für diese Ansprüche ist, dass ein Sachmangel im Zeitpunkt der Übergabe vorlag und dass dieser innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht wird. Der kaufmännische Geschäftspartner hat zu beweisen, dass im Zeitpunkt der Übergabe ein Sachmangel vorlag; der nicht kaufmännische Geschäftspartner hat diesen Nachweis erst nach Ablauf der ersten 6 Monate zu führen. Diese Mängelansprüche bestehen nicht, wenn ohne ausdrückliche Zustimmung der Rainbow Solar UG Reparaturen oder Abänderungen an den gelieferten Gegenständen vom Geschäftspartner vorgenommen werden oder ein Mangel auf unrichtige oder nachlässige Behandlung zurück zu führen ist. Schadenersatzansprüche sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für jede Art von Folgeschäden. Der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen gilt nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 8 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtstand , salvatorische Klausel

Zahlungs- und Erfüllungsort ist Heilbronn, Gerichtsstand ist Heilbronn, soweit gesetzlich zulässig. Sollten eine oder mehrere Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen oder einer Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es gilt dann vielmehr die jeweilige gesetzliche Regelung für diese wirksame Bestimmung.

§ 9 Ungültigkeit früherer AGB

Durch diese AGB werden alle vorangegangenen Geschäftsbedingungen der Rainbow Solar UG ungültig.

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RainbowSolar UG
Silcherstr. 79
74189 Weinsberg
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