Erneuerbare Energien Gesetz
Grundsätzliches
Durch das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) soll eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung im Interesse des Klima- und Umweltschutzes ermöglicht werden. Es sollen die Energieversorgungskosten der gesamten Volkswirtschaft, insbesondere durch die Schaffung langfristiger Effekte, reduziert werden. Weiterhin sollen fossile Rohstoffe geschont und die Weiterentwicklung von Technologien zur Gewinnung erneuerbarer Energien gefördert werden. Ein weiteres damit verbundes Ziel des Gesetzes ist der Klimaschutz. Dadruch wird auch eine geringere Abhängigkeit von konventionellen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas erreicht.
Das Prinzip
Durch das EEG Gesetz erhalten Anlagenbetreiber für 15 bis 20 Jahre eine feste, zugesicherte Vergütung für den von Ihnen erzeugten Strom und die Stromanbieter werden zu dessen vorrangiger Abnahme verpflichtet.
Die Vergütung
Die Bundesnetzagentur hat feste Mindestpreise für Einspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen festgelegt. Damit wird Ihnen für die Dauer von 20 Jahren feste Abnahmepreise für den von Ihnen produzierten Strom garantiert. Auch als Eigenheimbesitzer ist dies sehr lukrativ für Sie. Nutzen Sie einfach Ihren selbsterzeugten Strom und verkaufen den erzeugten Überschuss an die Stromanbieter.
Die Mindestvergütungen können Sie der Vergütungstabelle entnehmen.
