Erneuerbare Energien Gesetz

Grundsätzliches

Durch das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) soll eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung im Interesse des Klima- und Umweltschutzes ermöglicht werden. Es sollen die Energieversorgungskosten der gesamten Volkswirtschaft, insbesondere durch die Schaffung langfristiger Effekte, reduziert werden. Weiterhin sollen fossile Rohstoffe geschont und die Weiterentwicklung von Technologien zur Gewinnung erneuerbarer Energien gefördert werden. Ein weiteres damit verbundes Ziel des Gesetzes ist der Klimaschutz. Dadruch wird auch eine geringere Abhängigkeit von konventionellen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas erreicht.

Das deutsche EEG ist eine Erfolgsgeschichte des Modells der Einspeisevergütung und wurde zum Vorbild für 47 andere Staaten.

Das Prinzip

Durch das EEG Gesetz erhalten Anlagenbetreiber für 15 bis 20 Jahre eine feste, zugesicherte Vergütung für den von Ihnen erzeugten Strom und die Stromanbieter werden zu dessen vorrangiger Abnahme verpflichtet.

Nutzen Sie Ihre Chance. Auch Sie können kostengünstig ein so genannter "Anlagenbetreiber" werden und Strom an die Netzbetreiber verkaufen. Natürlich lohnt sich eine Anlage auch zur Deckung des Eigenbedarfes! Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gern ganz individuell!

Die Vergütung

Die Bundesnetzagentur hat feste Mindestpreise für Einspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen festgelegt. Damit wird Ihnen für die Dauer von 20 Jahren feste Abnahmepreise für den von Ihnen produzierten Strom garantiert. Auch als Eigenheimbesitzer ist dies sehr lukrativ für Sie. Nutzen Sie einfach Ihren selbsterzeugten Strom und verkaufen den erzeugten Überschuss an die Stromanbieter.

Die Mindestvergütungen können Sie der Vergütungstabelle entnehmen.

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